Allgemeine Geschäftsbedingungen
(AGB) – KFZ-Omega
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Dienstleistungen, Reparaturen, Wartungen, Diagnosen, Angebote, Lieferungen sowie Verwahrungen der KFZ-Omega (nachfolgend „Werkstatt“) gegenüber ihren Kunden.
Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Mit Auftragserteilung erklärt sich der Kunde ausdrücklich mit diesen AGB einverstanden.
2. Vertragsabschluss
Ein Auftrag gilt als rechtsverbindlich erteilt, sobald der Kunde:
einen Reparaturauftrag mündlich, schriftlich oder elektronisch bestätigt,
ein Angebot freigibt,
ein Fahrzeug zur Reparatur übergibt,
eine Reparaturfreigabe über Versicherung, Leasinggesellschaft oder Gutachter erfolgt, oder
Ersatzteile bestellt werden.
Bereits bestellte Teile gelten als verbindlich beauftragt und sind vom Kunden zu übernehmen bzw. zu bezahlen.
3. Kostenvoranschläge und Diagnosekosten
Kostenvoranschläge sind grundsätzlich unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet werden.
Diagnose-, Prüf- und Zerlegearbeiten sind jedenfalls kostenpflichtig, auch wenn es in weiterer Folge zu keiner Reparatur kommt.
Abweichungen vom Kostenvoranschlag sind zulässig, wenn zusätzliche Schäden sichtbar werden, technische Notwendigkeiten entstehen oder Sicherheitsanforderungen dies erfordern. Der Kunde trägt diese Kosten, sofern sie sachlich gerechtfertigt sind.
4. Ersatzteile
Die Werkstatt ist berechtigt, Originalteile, gleichwertige Ersatzteile, Gebrauchtteile oder instandgesetzte Teile zu verwenden, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.
Bestellte Ersatzteile werden nicht zurückgenommen, sofern sie fahrzeug- oder FIN-spezifisch bestellt wurden.
5. Probefahrten und Funktionskontrollen
Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass nach Reparaturen, insbesondere nach sicherheitsrelevanten Arbeiten, Diagnosen oder Unfallschäden, Probefahrten durchgeführt werden dürfen.
Probefahrten dienen der Überprüfung der Verkehrssicherheit, Funktionstüchtigkeit sowie der ordnungsgemäßen Reparaturausführung.
Der Kunde akzeptiert, dass dabei zusätzliche Kilometer entstehen. Umfang und Dauer richten sich nach Art und Schwere des Schadens bzw. der Reparatur und erfolgen im technisch erforderlichen Ausmaß.
6. Unfallabwicklung und Versicherungen
Wird die Werkstatt mit der Abwicklung eines Unfallschadens betraut, ist sie berechtigt, im Namen des Kunden mit Versicherungen, Sachverständigen, Leasinggesellschaften und sonstigen Beteiligten zu kommunizieren.
Der Kunde bleibt unabhängig von einer Versicherungsleistung zur Zahlung der Rechnung verpflichtet.
Selbstbehalte, Differenzbeträge, Wertminderungen, USt.-Anteile, Kürzungen oder nicht gedeckte Leistungen sind vom Kunden zu tragen.
7. Fahrzeugübernahme, Verwahrung und Standgeld
Der Kunde verpflichtet sich, das Fahrzeug nach Fertigstellung unverzüglich abzuholen.
Erfolgt die Abholung nicht binnen 3 Werktagen nach Verständigung, ist die Werkstatt berechtigt, ein angemessenes Standgeld zu verrechnen.
Die Werkstatt ist berechtigt, Fahrzeuge bis zur vollständigen Bezahlung zurückzubehalten (Zurückbehaltungsrecht).
8. Zahlung und Eigentumsvorbehalt
Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, sofort nach Rechnungslegung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Die Werkstatt ist berechtigt, Vorauszahlungen oder Teilzahlungen zu verlangen.
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die gelieferte Ware sowie verbaute Ersatzteile Eigentum der Werkstatt.
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen, Mahnspesen sowie Inkasso- und Rechtsanwaltskosten gemäß gesetzlichen Bestimmungen verrechnet.
9. Rücktritt vom Auftrag
Tritt der Kunde nach Auftragserteilung zurück oder verweigert er die Reparaturfreigabe, sind bereits erbrachte Arbeitsleistungen, Diagnosekosten, bestellte Ersatzteile sowie sonstige Aufwendungen vollständig zu ersetzen.
10. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
Gewährleistungsansprüche bestehen ausschließlich für die konkret durchgeführten Arbeiten und gelieferten Teile.
Keine Gewähr wird übernommen für:
vorhandene Vorschäden
alters- oder verschleißbedingte Defekte
vom Kunden beigestellte Teile
versteckte Folgeschäden
11. Haftung
Die Werkstatt haftet nur für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden.
Für im Fahrzeug befindliche Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
Der Kunde hat persönliche Gegenstände vor Übergabe des Fahrzeugs zu entfernen.
12. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Auftragsabwicklung, Schadenabwicklung, Kundenbetreuung sowie zur Erfüllung gesetzlicher Dokumentationspflichten verarbeitet.
13. Gerichtsstand und Recht
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht.
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Werkstatt.
GM AutSol GmbH
www.kfz-omega.at
Stand: 10.03.2025
