Allgemeine Geschäftsbedingungen
der GM AutoSol GmbH (KFZ-Omega) · Stand: Juni 2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Dienstleistungen, Reparaturen, Wartungen, Diagnosen, Angebote, Lieferungen sowie Verwahrungen der GM AutoSol GmbH (KFZ-Omega), Seibersdorferstraße 14, 2451 Hof am Leithaberge (nachfolgend „Werkstatt"), gegenüber ihren Kundinnen und Kunden.
Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Mit Auftragserteilung erklärt sich der Kunde ausdrücklich mit diesen AGB einverstanden.
§ 2 Vertragsabschluss
Ein Auftrag gilt als rechtsverbindlich erteilt, sobald der Kunde:
- einen Reparaturauftrag mündlich, schriftlich oder elektronisch bestätigt,
- ein Angebot freigibt,
- ein Fahrzeug zur Reparatur übergibt,
- eine Reparaturfreigabe über Versicherung, Leasinggesellschaft oder Gutachter erfolgt, oder
- Ersatzteile bestellt werden.
Bereits bestellte Teile gelten als verbindlich beauftragt und sind vom Kunden zu übernehmen bzw. zu bezahlen.
§ 3 Kostenvoranschläge und Diagnosekosten
Kostenvoranschläge sind grundsätzlich unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet werden.
Diagnose-, Prüf- und Zerlegearbeiten sind jedenfalls kostenpflichtig, auch wenn es in weiterer Folge zu keiner Reparatur kommt.
Abweichungen vom Kostenvoranschlag sind zulässig, wenn zusätzliche Schäden sichtbar werden, technische Notwendigkeiten entstehen oder Sicherheitsanforderungen dies erfordern. Der Kunde trägt diese Kosten, sofern sie sachlich gerechtfertigt sind. Eine Überschreitung eines unverbindlichen Kostenvoranschlags bis zu 15 % gilt als genehmigt; darüber hinausgehende Mehrkosten werden vorab mit dem Kunden abgestimmt.
§ 4 Ersatzteile
Die Werkstatt ist berechtigt, Originalteile, gleichwertige Ersatzteile, Gebrauchtteile oder instandgesetzte Teile zu verwenden, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.
Bestellte Ersatzteile werden nicht zurückgenommen, sofern sie fahrzeug- oder FIN-spezifisch bestellt wurden.
Ausgebaute Altteile werden fachgerecht entsorgt, sofern der Kunde nicht spätestens bei Auftragserteilung deren Herausgabe verlangt.
§ 5 Probefahrten und Funktionskontrollen
Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass nach Reparaturen, insbesondere nach sicherheitsrelevanten Arbeiten, Diagnosen oder Unfallschäden, Probefahrten durchgeführt werden dürfen.
Probefahrten dienen der Überprüfung der Verkehrssicherheit, Funktionstüchtigkeit sowie der ordnungsgemäßen Reparaturausführung.
Der Kunde akzeptiert, dass dabei zusätzliche Kilometer entstehen. Umfang und Dauer richten sich nach Art und Schwere des Schadens bzw. der Reparatur und erfolgen im technisch erforderlichen Ausmaß.
§ 6 Unfallabwicklung und Versicherungen
Wird die Werkstatt mit der Abwicklung eines Unfallschadens betraut, ist sie berechtigt, im Namen des Kunden mit Versicherungen, Sachverständigen, Leasinggesellschaften und sonstigen Beteiligten zu kommunizieren.
Der Kunde bleibt unabhängig von einer Versicherungsleistung zur Zahlung der Rechnung verpflichtet.
Selbstbehalte, Differenzbeträge, Wertminderungen, USt.-Anteile, Kürzungen oder nicht gedeckte Leistungen sind vom Kunden zu tragen.
§ 7 Termine und Fertigstellung
Genannte Fertigstellungs- und Liefertermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als Fixtermin vereinbart wurden. Verzögerungen durch Ersatzteilbeschaffung, Zulieferer, behördliche Vorgaben oder höhere Gewalt begründen keine Schadenersatzansprüche; ein Rücktritt ist erst nach Setzung einer angemessenen Nachfrist möglich.
§ 8 Fahrzeugübernahme, Verwahrung und Standgeld
Der Kunde verpflichtet sich, das Fahrzeug nach Fertigstellung unverzüglich abzuholen.
Erfolgt die Abholung nicht binnen 3 Werktagen nach Verständigung, ist die Werkstatt berechtigt, ein angemessenes Standgeld (derzeit € 15,– pro angefangenem Werktag) zu verrechnen.
Die Werkstatt ist berechtigt, Fahrzeuge bis zur vollständigen Bezahlung zurückzubehalten (Zurückbehaltungsrecht).
§ 9 Zahlung und Eigentumsvorbehalt
Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, sofort nach Rechnungslegung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Die Werkstatt ist berechtigt, Vorauszahlungen oder Teilzahlungen zu verlangen.
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die gelieferte Ware sowie verbaute Ersatzteile Eigentum der Werkstatt. Zur Sicherung ihrer Forderungen steht der Werkstatt zudem ein Werkunternehmerpfandrecht am übergebenen Fahrzeug zu.
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen, Mahnspesen sowie Inkasso- und Rechtsanwaltskosten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen verrechnet.
§ 10 Rücktritt vom Auftrag
Tritt der Kunde nach Auftragserteilung zurück oder verweigert er die Reparaturfreigabe, sind bereits erbrachte Arbeitsleistungen, Diagnosekosten, bestellte Ersatzteile sowie sonstige Aufwendungen vollständig zu ersetzen.
§ 11 Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Gewährleistungsansprüche bestehen ausschließlich für die konkret durchgeführten Arbeiten und gelieferten Teile.
Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung mitzuteilen. Dem Auftragnehmer ist vor Beauftragung Dritter Gelegenheit zur Nachbesserung innerhalb angemessener Frist zu geben.
Keine Gewähr wird übernommen für:
- vorhandene Vorschäden
- alters- oder verschleißbedingte Defekte
- vom Kunden beigestellte Teile
- versteckte Folgeschäden
§ 12 Haftung
Die Werkstatt haftet nur für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden.
Für im Fahrzeug befindliche Gegenstände wird keine Haftung übernommen. Der Kunde hat persönliche Gegenstände vor Übergabe des Fahrzeugs zu entfernen.
§ 13 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Auftragsabwicklung, Schadenabwicklung, Kundenbetreuung sowie zur Erfüllung gesetzlicher Dokumentationspflichten verarbeitet. Einzelheiten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
§ 14 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Werkstatt in Hof am Leithaberge.
§ 15 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
GM AutoSol GmbH · www.kfz-omega.co.at · Stand: Juni 2026